Balneotherapie

Die Balneotherapie wird seit Jahrhunderten bei Gelenksbeschwerden angewendet und beschäftigt sich mit Heilwässern, Peloiden, Heilgasen und klimatischen Heilfaktoren. Die Anerkennung als Heilmittel wird in Österreich durch ein eigenes Gesetz geregelt (BGBl. Nr. 272/1958). Die praktische Durchführung wurde 2002 in Österreich den Heilmasseuren und Heilbademeistern gesetzlich zugeschrieben. Die so genannten natürlichen Heilmittel werden oft während so genannter Kuraufenthalte (außerhalb des gewöhnlichen Wohnortes) angewandt, die Verordnung hinsichtlich Art, Dauer und Frequenz erfolgt durch die in Kurorten ansässigen Kurärzte. Aus Sicht des Rheumaarztes gebührt der Balneotherapie ebenso wie anderen Heilverfahren aus der traditionellen europäischen Medizin (TEM) der Respekt vor jahrhundertealter Erfahrung und die Dankbarkeit gegenüber offensichtlich (da von den Leidenden ja glaubhaft beschriebenen) wirkungsvollen Maßnahmen.
Eine naturwissenschaftliche Bewertung der Effektivität ist in der Vielheit der nicht streng naturwissenschaftlichen Konzepte und durch die inhomogenen Qualitätsstufen der Publikationen nicht ohne Widerspruch möglich (Verhagen, Cochrane Database Rev. 2003; 4:CD000518).